Hausordnung / Sicherheit

Die Hausordnung soll einen geordneten Ablauf des Schullebens und ungestörten Unterricht gewährleisten und ist für alle SchülerInnen und LehrerInnen verbindlich.

Präambel

Das Zusammenleben in der Schule erfordert gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme.

  1. Die SchülerInnen betreten und verlassen das Schulgebäude durch die beiden Pforten, die zum Parkplatz führen, und durch die Eingangshalle.
  2. Zum Unterrichtsbeginn erwarten die SchülerInnen ihre LehrerInnen mit vorbereiteten Materialien auf ihren Plätzen bzw. vor den Fachräumen.
  3. Fachräume dürfen nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft betreten werden.
  4. Falls eine Klasse 5 Minuten nach dem Läuten noch ohne LehrerIn ist, ist der Klassensprecher oder seine Vertretung dafür verantwortlich, das Schulbüro zu informieren. Während der Wartezeit hält sich die Lerngruppe im Klassenraum bzw. vor dem Fachraum auf. Für andere Lerngruppen und die Oberstufe gilt diese Regelung entsprechend. Die Benachrichtigung übernimmt eine am Anfang des Schuljahres vom Kurs gewählte Person. Gelingt es nicht, nach weiteren 15 Minuten eine Regelung über das Schulbüro zu erreichen, fällt der Oberstufenunterricht für diese Einheit aus.
  5. Während des Unterrichts bleiben die Außentüren der Klassen- und Fachräume geschlossen, damit die Kleiderablage gesichert ist.
  6. Jede Lerngruppe ist dafür verantwortlich, dass der Unterrichtsraum sauber und ordentlich verlassen wird, insbesondere, wenn sie dort zu Gast ist. Jede Klasse soll ihren Klassenraum so vorfinden, wie sie ihn eingerichtet hat.
  7. SchülerInnen ab Klasse 11 dürfen während der großen Pausen und in Freistunden das Schulgelände verlassen. SchülerInnen der Klassenstufen 5-10 benötigen dazu die schriftliche Erlaubnis einer Lehrkraft.
  8. In den Pausen können sich alle Schüler frei im Schulgebäude und auf dem Schulgrundstück bewegen. (Ausgenommen sind folgende Bereiche: Aula, Fachräume, Treppenhäuser im Treppen- und Hallentrakt, Balkons, Parkplatz, die Wendeltreppe vor der Aula und der Schulgarten.) Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung in Absprache mit dem Schülerrat.
  9. Die Lehrkräfte sorgen dafür, dass die SchülerInnen der Klassenstufen 5-9 in den großen Pausen die Unterrichtsräume verlassen.
  10. Das Ende einer großen Pause wird 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn durch ein Vorsignal angekündigt. In diesen 5 Minuten holen die SchülerInnen die für den Unterricht in anderen Räumen benötigten Unterrichtsmittel (z.B. Mappen, Musikinstrumente, Sportzeug).
  11. Ballspiele und Spiele mit ungefährlichen Wurfgeräten dürfen an folgenden Orten gespielt werden: Hof I und Hof II, Basketballplatz, auf dem Sandplatz und auf der Turnwiese. Mit Lederbällen darf dort gespielt werden, wo sichergestellt ist, dass keine Wände und Fenster getroffen werden. In Zweifelsfällen entscheidet die aufsichtführende Lehrkraft.
  12. Radfahren ist gestattet auf den Wegen vom Bahnhof und vom Haupteingang zu den Fahrradständern. Fußgängern ist auszuweichen.
  13. Auf dem Schulgelände ist das Autofahren während der Schulzeit für Nicht-Schulangehörige verboten. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung. Schrittfahren ist selbstverständlich.
  14. Fest-, Eichen-, Alster- und Turnwiese dürfen außerhalb der Schonzeiten betreten werden; das gilt nicht für Beete und Randbepflanzungen.
  15. Roller dürfen auf Hof I und II benutzt werden, wenn die Aufsicht zustimmt, jedoch nicht auf den Gängen und im Gebäude. Schuhe mit Rollen, Skateboards, Waveboards u. dgl. sind wegen der Unfallgefahr nur im Sportunterricht zugelassen.
  16. Auf dem Gelände des ASG ist das Rauchen nicht gestattet, mit Rücksicht auf die Anwohner auch nicht im von der Schule einsehbaren Teil des Struckholts und in den benachbarten Wohnanlagen. Vor dem Aulaeingang (Alsterwanderweg) wird das Rauchen geduldet.
  17. Private elektronische Geräte wie Handys, MP3-Player, Playstations, Laptops und dergleichen sind in der Schule auszuschalten. Sie dürfen aber in Freistunden benutzt werden, Kopfhörer und dergleichen nur dann getragen werden. Telefonieren ist auch dann nur im Oberstufenraum und im Aulaeingang (Glasgang neben der Treppe) sowie in den Lehrerräumen gestattet. Über Ausnahmen entscheiden die Lehrkräfte und das weitere Personal.
    Foto- und Videoaufnahmen sind nur mit der Genehmigung der Aufgenommenen gestattet.
    Bei Verstößen gegen diese Bestimmung wird das Gerät bis zum Ende des Unterrichtstages eingezogen. Die Schulleitung kann in begründeten Fällen die Rückgabe an die Sorgeberechtigten vorschreiben.

Diese Hausordnung wurde am 22.02.2011 durch die Schulkonferenz beschlossen und gilt ab sofort.

Frank Schmidt (Schulleiter)