Regelungen zum Gebrauch mobiler elektronischer Medien

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Lehrerinnen und Lehrer,
die Schule ist nicht nur ein Ort des Lernens, sondern auch des sozialen Miteinanders. Besonderen Wert legen wir an unserer Schule dabei auf eine Kultur des Hinschauens und Wahrnehmens des anderen.
Die folgenden Regelungen für den Gebrauch mobiler elektronischer Medien sollen zu einem guten Lernklima an unserer Schule beitragen und bei einem verantwortungsvollen Umgang mit diesen Medien unterstützen.
Gesundheit und Konzentrationsfähigkeit sind wichtige Voraussetzungen für schulischen Lernerfolg, sie werden jedoch durch den ständigen Gebrauch von Handys und anderen elektronischen Geräten gefährdet.
Daher hat die Schulkonferenz am 13.07.2016 folgende Regelungen beschlossen, die anstelle der bisherigen „Handy-Regelung“ in die Hausordnung aufgenommen wird.


Smartphone-Regelung am ASG

(Beschluss der Schulkonferenz am 13.07.2016)

Das Benutzen von Smartphones und anderen elektronischen Kommunikations- und Unterhaltungsgeräten ist Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 5 bis 10 während der gesamten Schulbesuchszeit untersagt. Für dringende Telefongespräche steht im Sekretariat ein Anschluss zur Verfügung.
Lehrerinnen und Lehrer können die Nutzung der genannten Geräte in ihren Unterrichtsstunden jeweils im Einzelfall genehmigen.
Schülerinnen und Schüler der Oberstufe können Smartphones und andere elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte jederzeit im Oberstufenraum und außerhalb der Pausenzeiten im Bereich der Cafeteria nutzen.
Bei Nichtbeachtung sind die Lehrerinnen und Lehrer dazu befugt, die Geräte einzuzie-hen. Eltern können eingezogene Geräte am gleichen Tag zwischen 15 und 16 Uhr im Sekretariat abholen, die Schülerinnen und Schüler selbst können die Geräte am folgenden Unterrichtstag in der Mittagspause abholen. Freitags, an Schultagen vor Feiertagen und am letzten Schultag vor den Schulferien einbehaltene Geräte werden den Schülerinnen und Schülern am selben Tag zurückgegeben. Die Schulleitung kann in begründeten Fällen die Rückgabe an die Sorgeberechtigten vorschreiben.
Ton- und Bildaufnahmen berühren Persönlichkeits- und Urheberrechte. Wer Aufnahmen von Mitschülern oder Lehrkräften ohne deren Erlaubnis macht, muss neben juristischen Schritten auch mit schulischen Maßnahmen rechnen.