Hausordnung / Sicherheit

Die Hausordnung soll einen geordneten Ablauf des Schullebens und ungestörten Unterricht gewährleisten und ist für alle SchülerInnen und LehrerInnen verbindlich.

Präambel

Das Zusammenleben in der Schule erfordert gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme.

  1. Die SchülerInnen betreten und verlassen das Schulgebäude durch die beiden Pforten, die zum Parkplatz führen, und durch die Eingangshalle.
  2. Zum Unterrichtsbeginn erwarten die SchülerInnen ihre LehrerInnen mit vorbereiteten Materialien auf ihren Plätzen bzw. vor den Fachräumen.
  3. Fachräume dürfen nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft betreten werden.
  4. Falls eine Klasse 5 Minuten nach dem Stundenbeginn noch ohne LehrerIn ist, sind die Klassensprecher oder ihre Vertretung dafür verantwortlich, das Schulbüro zu informieren. Während der Wartezeit hält sich die Lerngruppe im Klassenraum bzw. vor dem Fachraum auf. Für andere Lerngruppen und die Oberstufe gilt diese Regelung entsprechend. Die Benachrichtigung übernimmt eine am Anfang des Schuljahres vom Kurs gewählte Person. Gelingt es nicht, nach weiteren 15 Minuten eine Regelung über das Schulbüro zu erreichen, fällt der Oberstufenunterricht für diese Einheit aus.
  5. Während des Unterrichts bleiben die Außentüren der Klassen- und Fachräume geschlossen, damit die Kleiderablage gesichert ist.
  6. Jede Lerngruppe ist dafür verantwortlich, dass der Unterrichtsraum sauber und ordentlich verlassen wird, insbesondere, wenn sie dort zu Gast ist. Jede Klasse soll ihren Klassenraum so vorfinden, wie sie ihn eingerichtet hat.
  7. SchülerInnen ab Klasse 11 dürfen während der großen Pausen und in Freistunden das Schulgelände verlassen. SchülerInnen der Klassenstufen 5-10 benötigen dazu die schriftliche Erlaubnis einer Lehrkraft.
  8. In den Pausen können sich alle Schüler frei im Schulgebäude und auf dem Schulgrundstück bewegen. (Ausgenommen sind folgende Bereiche: Aula, Fachräume, Treppenhäuser im Treppen- und Hallentrakt, Balkons, Parkplatz, die Wendeltreppe vor der Aula und der Schulgarten.) Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung in Absprache mit dem Schülerrat.
  9. Die Lehrkräfte sorgen dafür, dass die SchülerInnen der Klassenstufen 5-9 in den großen Pausen die Unterrichtsräume verlassen.
  10. Das Ende einer großen Pause wird 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn durch ein Vorsignal angekündigt. In diesen 5 Minuten holen die SchülerInnen die für den Unterricht in anderen Räumen benötigten Unterrichtsmittel (z.B. Mappen, Musikinstrumente, Sportzeug).
  11. Ballspiele und Spiele mit ungefährlichen Wurfgeräten dürfen an folgenden Orten gespielt werden: Hof I und Hof II, Basketballplatz, auf dem Sandplatz und auf der Turnwiese. Mit Lederbällen darf dort gespielt werden, wo sichergestellt ist, dass keine Wände und Fenster getroffen werden. In Zweifelsfällen entscheidet die aufsichtführende Lehrkraft.
  12. Radfahren ist gestattet auf den Wegen vom Bahnhof und vom Haupteingang zu den Fahrradständern. Fußgängern ist auszuweichen.
  13. Auf dem Schulgelände ist das Autofahren während der Schulzeit für Nicht-Schulangehörige verboten. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung. Schrittfahren ist selbstverständlich.
  14. Fest-, Eichen-, Alster- und Turnwiese dürfen außerhalb der Schonzeiten betreten werden; das gilt nicht für Beete und Randbepflanzungen.
  15. Roller dürfen auf Hof I und II benutzt werden, wenn die Aufsicht zustimmt, jedoch nicht auf den Gängen und im Gebäude. Schuhe mit Rollen, Skateboards, Waveboards u. dgl. sind wegen der Unfallgefahr nur im Sportunterricht zugelassen.
  16. Auf dem Gelände des ASG ist das Rauchen nicht gestattet, mit Rücksicht auf die Anwohner auch nicht im von der Schule einsehbaren Teil des Struckholts und in den benachbarten Wohnanlagen.
  17. Das Benutzen von Smartphones und anderen elektronischen Kommunikations- und Unterhaltungsgeräten ist Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 5 bis 10 während der gesamten Schulbesuchszeit untersagt. Für dringende Telefongespräche steht im Sekretariat ein Anschluss zur Verfügung. Lehrerinnen und Lehrer können die Nutzung der genannten Geräte in ihren Unterrichtsstunden jeweils im Einzelfall genehmigen. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe können Smartphones und andere elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte jederzeit im Oberstufenraum und außerhalb der Pausenzeiten im Bereich der Cafeteria nutzen. Bei Nichtbeach-tung sind die Lehrerinnen und Lehrer dazu befugt, die Geräte einzuziehen. Eltern können eingezogene Geräte am gleichen Tag zwischen 15 und 16 Uhr im Sekretariat abholen, die Schülerinnen und Schüler selbst können die Ge-räte am folgenden Unterrichtstag in der Mittagspause abholen. Freitags, an Schultagen vor Feiertagen und am letz-ten Schultag vor den Schulferien einbehaltene Geräte werden den Schülerinnen und Schülern am selben Tag zu-rückgegeben. Die Schulleitung kann in begründeten Fällen die Rückgabe an die Sorgeberechtigten vorschreiben. Ton- und Bildaufnahmen berühren Persönlichkeits- und Urheberrechte. Wer Aufnahmen von Mitschülern oder Lehrkräften ohne deren Erlaubnis macht, muss neben juristischen Schritten auch mit schulischen Maßnahmen rechnen.

Dr. Matthias Schieber (Schulleiter)